Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen von Waren sowie für Beratungs- und Gestaltungsleistungen. Maßgeblich sind diese AGB, schriftliche Auftragsbestätigungen sowie Annahmeerklärungen. Angaben in Prospekten, Anzeigen oder auf der Website sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

2. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch schriftliche Unterzeichnung eines Auftrags, formlose schriftliche Bestellung, Eingang einer Anzahlung oder Vorauszahlung oder schriftliche Bestätigung eines mündlichen Auftrags. Ein Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss ohne Schadensersatzpflicht besteht für den Käufer nicht.

3. Honorar, Preise und Zahlung

Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Anja Lehne fine interiors zustande. Beginnt die Leistungserbringung ohne vorherige Auftragsbestätigung, gilt der Vertrag mit Beginn der Ausführung als geschlossen.

Beratungsleistungen werden zu den Preisen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages abgerechnet. Bei stundenbasierter Abrechnung gilt der vereinbarte Stundensatz. Reise-, Fahrt- und sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Der Kaufpreis für Waren ist spätestens bei Lieferung, Abholung oder Bereitstellung ohne Abzüge fällig. Die Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn der Käufer die Ware zum vereinbarten Termin nicht abnehmen kann. Wir sind berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von in der Regel 50 % des Kaufpreises zu verlangen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn der Betrag auf unserem Bankkonto gutgeschrieben ist.

Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir berechtigt, vereinbarte Skonto- und Zahlungszielvereinbarungen für alle offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheit (Erfüllungsbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts) zu erbringen.

Ab Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern: 8 Prozentpunkte). Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.

Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht auf Grundlage von Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.

4. Dienstleistung und Beratung

Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung liegt ausdrücklich beim Kunden.

Gestalterische Leistungen beruhen auf individuellen kreativen und ästhetischen Entscheidungen. Ein bestimmter persönlicher Geschmackserfolg oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Abweichende Vorstellungen oder nachträgliche Änderungswünsche begründen keinen Mangel.

Konzept-, Entwurfs- oder Präsentationsphasen gelten als erbracht, sobald sie dem Auftraggeber vorgestellt oder digital übermittelt wurden. Freigegebene Konzepte, Entwürfe sowie Material- und Produktauswahlen bilden die Grundlage für die weitere Projektbearbeitung.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (z. B. Projektsteuerung oder Zusatzleistungen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

4.1 Vergütung unabhängig von der Umsetzung

Beratungs-, Konzeptions- und Planungsleistungen sind vergütungspflichtig, unabhängig davon, ob vorgeschlagene Konzepte, Entwürfe oder Möbel umgesetzt, bestellt oder verwendet werden. Die subjektive Nichtgefallensbeurteilung eines Konzepts berechtigt nicht zur Kürzung oder Verweigerung der vereinbarten Vergütung.

Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, werden Beratungs-, Planungs-, Abstimmungs- und Organisationsleistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand zum gültigen Stundensatz berechnet. Projektbezogene Kommunikation (E-Mail, Telefon, Videocall, WhatsApp) ist Bestandteil der laufenden Zusammenarbeit.

Im Rahmen pauschal vereinbarter Leistungsphasen umfasst die Vergütung den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang einschließlich des üblichen Abstimmungsaufwandes. Kosten- und Stundenschätzungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung absehbaren Projektumfang; Änderungen können zu Mehraufwand und gesonderter Abrechnung führen.

Wir sind berechtigt, erbrachte Teilleistungen sowie laufende Planungs- und Beratungsleistungen in angemessenen Zeitabständen abzurechnen.

5. Termine, Fristen und Lieferung

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Vereinbarte Lieferzeiten beginnen ab Auftragsklarheit; fehlende Informationen des Kunden begründen keinen Lieferverzug.

Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins kann der Kunde nach Ablauf von 4 Wochen schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Bei schuldhafter Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins ist ebenfalls zunächst eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Kunde zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung durch Abholung ab Lager oder Anlieferung an den Bestimmungsort; Art und Weise der Lieferung (eigene Teams, Spediteur, Kurier) liegen im Ermessen der Verkäuferin, sofern nicht anders vereinbart. Anfallende Lieferkosten werden gesondert abgerechnet.

Der Käufer stellt sicher, dass eine LKW-Zufahrt möglich ist und ein befestigter Weg von max. 50 m zur Verwendungsstelle vorhanden ist. Die Transportierbarkeit und Raumeignung der Ware obliegen dem Käufer. Bei erschwerter Anlieferung ist ein anfallender Mehraufwand gesondert abzurechnen.

Verzögert sich das Bauprojekt des Kunden, entbindet ihn dies nicht von der Abnahmepflicht. Entstehende Lager- und Versicherungskosten trägt der Kunde. Lagert die Verkäuferin Ware auf Wunsch des Kunden ein, gilt diese mit Einlagerung als abgenommen; Gefahr und Kosten gehen ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.

6. Rücktritt

Wir sind berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Produktion der Ware eingestellt wurde oder höhere Gewalt vorliegt und diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten oder nicht vorhersehbar waren und eine Beschaffung gleichartiger Ware unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

Ein Rücktrittsrecht besteht ferner, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit oder Bonität des Käufers erheblich gefährden. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.

7. Haftung

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen (insbesondere Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) beschränkt sich unsere Haftung auf Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Nicht umfasst sind Schäden durch normalen Gebrauch der Möbel am Eigentum des Käufers (z. B. Bodenkratzer durch bewegliche Möbel). Der bei Liefer- und Kundendienstterminen entstehende Zeitaufwand des Käufers begründet keinen Kostenerstattungsanspruch.

Für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung infolge höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer, nicht zu vertretender Ereignisse – auch bei Unterlieferanten – haften wir nicht.

8. Kaufrechtliche Regelungen und Materialeigenschaften

Mustereigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Handelsübliche Abweichungen der gelieferten Ware von Mustern oder vereinbarten Spezifikationen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

Polstermöbel: In den ersten Monaten der Nutzung federn Polster ein und erreichen ihre volle Elastizität. Wellen-, Falten- und Muldenbildung sind typisch und kein Mangel. Bei mehrteiligen Sofas können konstruktionsbedingte Unterschiede in Sitzhärte und Faltenbild auftreten. Lose Kissen passen sich dem Körper an; Falten- und Muldenbildung sind unvermeidlich. Rückenkissen sollten nach Gebrauch ausgeklopft werden.

Leder: Naturmerkmale wie Insektenstiche, Narben oder Mastfalten sind keine Mängel. Leder ist vor direkter Sonneneinstrahlung und Wärmequellen zu schützen und gemäß beiliegender Pflegeanleitung zu pflegen (1–2 x jährlich mit empfohlenen Pflegemitteln).

Holz: Als Naturprodukt weicht Holz in Farbe, Maserung und Struktur vom Muster ab. Leichte Verformungen oder Risse durch Raumklima sind warentypisch und kein Mangel.

Abfärbungen: Farbübertragungen von Jeans oder anderen modischen Stoffen auf Polstermöbel sind kein Mangel des Bezugsmaterials.

Farbabweichungen bei Nachlieferungen sowie Maßtoleranzen (insbesondere bei Polstermöbeln: wenige Zentimeter) sind fertigungsbedingt und kein Mangel. Soll ein Möbelstück maßgenau eingepasst werden, ist dies bei Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen. Im Gebrauch nicht sichtbare Oberflächen sind nicht in Sichtqualität ausgeführt.

9. Pflege

Zur Erhaltung der Produktqualität und zur Vermeidung vorzeitigen Verschleißes sind die jeweiligen Pflegehinweise des Herstellers zu beachten. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden; geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. UV-Schutzfolie) sind vom Käufer zu treffen. Auf Wunsch stellen wir Pflegeempfehlungen zur Verfügung.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Während des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen oder den Besitz Dritten zu überlassen. Drohende Schäden oder Rechtsverluste (z. B. Zwangsvollstreckung) sind unverzüglich mitzuteilen; bei Nichtbeachtung behält sich die Verkäuferin das Recht vor, die Herausgabe der Ware zu verlangen.

11. Montage

Wird eine gebrauchsfertige Montage vereinbart, werden die Waren am Bestimmungsort fachgerecht montiert; die anfallenden Kosten werden nach vertraglicher Vereinbarung abgerechnet.

Maßgenaue Montage können wir nur gewährleisten, wenn wir die Maße vor Vertragsausführung selbst abgenommen haben. Für vom Käufer beigestellte Maße übernehmen wir keine Haftung.

Produkte mit festem Elektro-, Wasser- oder Gasanschluss werden nur angeliefert; Anschluss und Montage erfolgen bauseits oder auf Wunsch gegen gesonderte Berechnung. Leistungen über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus werden nach schriftlicher Beauftragung zum gültigen Stundensatz abgerechnet.

Mit Übergabe geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin entgegenzunehmen. Bei Nichtabnahme können wir nach Fristsetzung die Leistung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Der Schadensersatz beträgt 10 % des Kaufpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

12. Warenrücknahme

Mit schriftlicher Freigabe oder Bestellung durch den Auftraggeber gelten Produkte als verbindlich beauftragt. Ein Rücktritt von Bestellungen – insbesondere bei Sonderanfertigungen, individuell konfigurierten Produkten oder projektbezogen bestellter Ware – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Stornierungs-, Rücknahme-, Lager-, Transport- oder Herstellerkosten trägt der Auftraggeber. Ein Rückgaberecht für Neu- und Ausstellungsware besteht nicht.

Kommt es infolge von Nichterfüllung durch den Käufer (z. B. Zahlungsverzug oder unberechtigter Rücktritt) zu einer Rücknahme gelieferter Waren, haben wir Anspruch auf Ersatz unserer Aufwendungen, Nutzungsentschädigung und Ausgleich einer Wertminderung. Transport- und Montagekosten sind in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Für Schäden, die im Zuge der Rücknahme entstehen, haftet der Käufer.

13. Gewährleistung und Verjährung

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gemäß §§ 434 ff. BGB. Gewährleistungsansprüche verjähren bei Verbrauchern in zwei Jahren, bei Unternehmern in einem Jahr ab Lieferung. Beim Kauf von Ausstellungsstücken oder gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich ein Jahr ab Lieferung, sofern die Ware nicht als neuwertig zu qualifizieren ist.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, intensive Sonnen- oder Kunstlichteinstrahlung, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse sowie unsachgemäßen Gebrauch. Die Pflegehinweise gemäß Ziffer 9 sind einzuhalten.

13.1 Mängelrüge und Nacherfüllung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflicht durch Nachbesserung oder Austausch defekter Teile; Ersatzlieferung kann nur verlangt werden, wenn die Kosten verhältnismäßig sind. Schlägt die Nacherfüllung nach dem zweiten Versuch fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Frist, besteht das Recht auf Rücktritt oder Minderung. Im Rücktrittsfall kann die Verkäuferin Wertersatz für gezogene Nutzungen verlangen.

14. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von uns entwickelten Konzepte, Entwürfe, Moodboards, Planungsunterlagen und gestalterischen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben unser geistiges Eigentum. Mit vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Wir behalten uns vor, realisierte Projekte fotografisch zu dokumentieren und ausgewählte Aufnahmen für eigene Referenzzwecke zu nutzen (Website, Social Media, Portfolio, redaktionelle Veröffentlichungen). Dabei behandeln wir die Privatsphäre unserer Auftraggeber mit größter Sorgfalt: Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich so, dass kein unangemessener Rückschluss auf Identität, Wohnort oder private Lebensumstände des Auftraggebers möglich ist. Persönliche Gegenstände, Namen, Adressen oder vergleichbare Merkmale werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht. Berechtigten Interessen des Auftraggebers wird im Einzelfall Rechnung getragen.

15. Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung des Auftrags genutzt. Im Rahmen der Auftragsausführung dürfen diese Daten an beteiligte Subunternehmer (z. B. für Lieferung oder Service) weitergegeben werden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht.

16. Verschiedenes

Änderungen und Ergänzungen aller zwischen den Parteien geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen schriftlich bestätigt werden; E-Mail und WhatsApp genügen dem Schriftformerfordernis.

Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Hamburg; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, sofern der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.